AGB´S & Hausordnung
1. Veranstalter Veranstalter des Electric Garden Festivals ist: Heimatklang e.V. Schulstraße 8 72336 Balingen Vertreten durch den Vorstand Der Veranstalter ist verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung.
2. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Besuchern des Electric Garden Festivals. Sie gelten insbesondere für: • den Erwerb von Eintrittskarten • den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände • die Teilnahme an allen Programmpunkten Mit dem Erwerb eines Tickets sowie spätestens mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB verbindlich an.
3. Ticketkauf & Vertragsschluss 3.1 Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschließlich über den externen Ticketanbieter Stagedates. Für den Kauf gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des Ticketanbieters. 3.2 Mit Abschluss des Kaufvorgangs kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande. 3.3 Die Tickets sind nicht personalisiert. 3.4 Eine Weitergabe von Tickets ist zulässig. 3.5 Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist ausdrücklich untersagt. Bei Verstößen kann der Veranstalter das Ticket sperren und den Zutritt verweigern. 3.6. Das Ticket gilt ausschließlich für das Open Air „Electric Garden Festival“. Aftershow-Partys sind separate Veranstaltungen und können nur mit einem eigenen, zusätzlichen Ticket besucht werden.
4. Einlass & Zutritt 4.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket gestattet. 4.2 Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Einlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. 4.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, insbesondere wenn: • Zweifel an der Echtheit des Tickets bestehen • der Besucher unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht • der Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellt • gegen diese AGB verstoßen wird 4.4 Das Festival wird als One-Way-Veranstaltung durchgeführt. Das bedeutet: Nach Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein erneuter Zutritt ist nicht möglich.
5. Altersregelung 5.1 Der Zutritt zum Festival ist ausschließlich Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren gestattet. 5.2 Für alle minderjährigen Besucher gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. 5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen. Besucher ohne gültigen Altersnachweis können vom Einlass ausgeschlossen werden. 5.4 Der Veranstalter kann geeignete Maßnahmen (z. B. Armbandsysteme) einsetzen, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherzustellen.
6. Sicherheitskontrollen 6.1 Zum Schutz aller Besucher finden beim Einlass Sicherheitskontrollen statt. Diese umfassen insbesondere: • Taschenkontrollen • Sichtkontrollen • Personenkontrollen 6.2 Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher mit diesen Kontrollen einverstanden. 6.3 Besucher, die sich den Kontrollen verweigern, wird der Zutritt zum Gelände verweigert.
7. Verbotene Gegenstände & Verhalten 7.1 Das Mitbringen folgender Gegenstände ist ausdrücklich untersagt: • Glasflaschen sowie jegliche eigene Getränke • Betäubungsmittel jeglicher Art (ausgenommen gesetzlich erlaubter Alkohol) • Waffen, Messer sowie spitze oder gefährliche Gegenstände • sonstige Gegenstände, die die Sicherheit anderer Besucher gefährden können 7.2 Der Veranstalter bzw. das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände einzuziehen oder deren Mitnahme zu untersagen. 7.3 Verstöße gegen diese Regelungen können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen. 7.4 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt ein respektvolles und friedliches Miteinander. Insbesondere untersagt sind: • Gewaltanwendung oder aggressive Verhaltensweisen • Diskriminierung, Rassismus oder Mobbing • sexuelle Belästigung oder sonstige Übergriffe 7.5 Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen unverzüglich vom Gelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
8. Gastronomie & Verpflegung 8.1 Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Anbieter. 8.2 Das Mitbringen eigener Getränke und Speisen ist nicht gestattet. 8.3 Der Veranstalter betreibt ein Verzehrsystem über Verzehrkarten, die beim Einlass erworben werden können. 8.4 Die Bezahlung erfolgt bar oder per Kartenzahlung, sofern angeboten.
9. Foto- & Videoaufnahmen 9.1 Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen erstellt. 9.2 Diese Aufnahmen können für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation sowie Werbung und Marketing (insbesondere Social Media, Website, Printmedien) verwendet werden. 9.3 Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jeder Besucher damit einverstanden, dass er möglicherweise auf solchen Aufnahmen abgebildet wird und diese unentgeltlich genutzt werden dürfen.
10. Programmänderungen 10.1 Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, insbesondere das Line-up, aus organisatorischen oder technischen Gründen zu ändern. 10.2 Ein Anspruch auf das Erscheinen bestimmter Künstler oder Programmpunkte besteht nicht. 10.3 Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Rückerstattung von Tickets.
11. Wetter & Durchführung 11.1 Das Electric Garden Festival ist eine Open-Air-Veranstaltung und findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. 11.2 Eine Absage oder Unterbrechung erfolgt ausschließlich bei: • extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Unwetter) • sicherheitsrelevanten Umständen • unbespielbarem Gelände (z. B. durch starke Regenfälle) 11.3 Wetterbedingte Einschränkungen (z. B. Regen, Kälte, Bewölkung) stellen keinen Grund für eine Rückerstattung dar.
12. Rückerstattung, Abbruch & Verlegung 12.1 Wird das Festival vor Beginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf: • Gültigkeit des Tickets für das Folgejahr oder • Rückerstattung des Ticketpreises 12.2 Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. 12.3 Besucher, die den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, haben Anspruch auf Rückerstattung. 12.4 Wird die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Wetter) abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
13. Haftung 13.1 Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. 13.2 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. 13.3 Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden. 13.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für: • verlorene oder gestohlene Gegenstände • Schäden durch Dritte • Schäden infolge höherer Gewalt 13.5 Auf angrenzende, nicht freigegebene Bereiche (insbesondere Gewässer oder abgesperrte Flächen) wird ausdrücklich hingewiesen. Das Betreten dieser Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
14. Hausrecht Der Veranstalter übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus. Er ist berechtigt: • den Zutritt zu verweigern • Besucher vom Gelände zu verweisen • bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
15. Lautstärke & Gesundheit 15.1 Auf dem Veranstaltungsgelände kann es zu erheblichen Lärmbelastungen kommen. 15.2 Besucher sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Gehörschutz) zu treffen. 15.3 Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch die Lautstärke entstehen, sofern keine Pflichtverletzung vorliegt.
16. Schlussbestimmungen 16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 16.3 Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Hausordnung - Electric Garden Festival
1. Geltungsbereich 1.1 Diese Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des Electric Garden Festivals. 1.2 Mit Betreten des Geländes erkennen alle Besucher, Mitarbeiter und sonstige Personen diese Hausordnung an.
2. Öffnungszeiten 2.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur während der offiziell angegebenen Öffnungszeiten gestattet. Einlass ab 12:00 Uhr - 22:00 Uhr. 2.2 Das erneute Einlassrecht erlischt beim Verlassen des Geländes. Ein erneuter Einlass ist nur durch Bezahlung eines neuen Eintrittpreises möglich, sofern noch Tagestickets vorhanden sein sollten.
3. Zutritt und Altersbeschränkung 3.1 Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Ticket oder einer entsprechenden Akkreditierung erlaubt. 3.2 Der Zutritt ist Personen unter 16 Jahren nicht gestattet. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist beim Einlass vorzulegen. 3.3 Stark alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verweigert werden.
4. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände 4.1 Besucher haben sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitern, Künstlern und Sicherheitskräften zu verhalten. 4.2 Das Werfen von Gegenständen, Klettern auf Bühnen, Absperrungen oder sonstigen Einrichtungen ist verboten. 4.3 Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung, Belästigung oder respektlosem Verhalten wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Verweis vom Gelände.
5. Verbotene Gegenstände Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt: * Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände * Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Fackeln oder Rauchbomben * Drogen und illegale Substanzen * Glasflaschen, Dosen oder andere zerbrechliche Behälter * Professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmeequipment ohne Genehmigung * Große Rucksäcke oder Taschen * Tiere aller Art * Laserpointer Hinweis: Bei Verstößen gegen diese Regelung können die Gegenstände konfisziert werden, und der Besucher wird ggf. vom Gelände verwiesen.
6. Sicherheitskontrollen 6.1 Beim Betreten des Geländes erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch das Ordnungspersonal. Besucher erklären sich damit einverstanden, dass ihre Taschen durchsucht werden und Körperkontrollen durchgeführt werden können. 6.2 Besuchern, die sich der Kontrolle verweigern, wird der Zutritt untersagt.
7. Alkohol und Drogen 7.1 Der Konsum von Drogen ist auf dem Veranstaltungsgelände strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht. 7.2 Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt werden. Es kann eine Alterskontrolle verlangt werden. Genauere Regelungen für Minderjährige Personen ab 16 Jahren, kann den Jugendschutzinformationen entnommen werden. 7.3 Das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke ist untersagt.
8. Haftung 8.1 Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. 8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch Eigenverschulden, Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden. 8.3 Für verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9. Müll und Umwelt 9.1 Besucher sind verpflichtet, Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. 9.2 Das Betreten von nicht freigegebenen Bereichen (z. B. Bühnen, Technikzonen oder Gewässer) ist strengstens untersagt.
10. Ton- und Bildaufnahmen 10.1 Es ist nicht gestattet, professionelle Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu machen. 10.2 Besucher erklären sich damit einverstanden, dass sie auf Fotos oder Videos, die im Rahmen der Veranstaltung aufgenommen werden, zu sehen sein können. Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter für Werbezwecke genutzt werden.
11. Notfälle und Sicherheit 11.1 Im Falle eines Notfalls sind die Anweisungen des Ordnungspersonals, der Sicherheitskräfte oder der Rettungskräfte unbedingt zu befolgen. 11.2 Rettungswege, Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
12. Sanktionen bei Verstößen 12.1 Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gelände zu verweisen. 12.2 In schwerwiegenden Fällen (z. B. Gewalt, Drogenkonsum, Zerstörung) erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
13. Schlussbestimmungen 13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Hausordnung können durch den Veranstalter jederzeit vorgenommen werden. 13.2 Diese Hausordnung hängt am Eingangsbereich der Veranstaltung aus.
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