AGB´S & Hausordnung
1. Veranstalter
Veranstalter des Electric Garden Festivals ist:
Heimatklang e.V.
Schulstraße 8
72336 Balingen
Vertreten durch den Vorstand
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Organisation, Durchführung und Abwicklung der
Veranstaltung.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen
zwischen dem Veranstalter und den Besuchern des Electric Garden Festivals.
Sie gelten insbesondere für:
• den Erwerb von Eintrittskarten
• den Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände
• die Teilnahme an allen Programmpunkten
Mit dem Erwerb eines Tickets sowie spätestens mit dem Betreten des
Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher diese AGB verbindlich an.
3. Ticketkauf & Vertragsschluss
3.1 Der Verkauf der Tickets erfolgt ausschließlich über den externen Ticketanbieter
Stagedates. Für den Kauf gelten ergänzend die Geschäftsbedingungen des
Ticketanbieters.
3.2 Mit Abschluss des Kaufvorgangs kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem
Ticketkäufer und dem Veranstalter zustande.
3.3 Die Tickets sind nicht personalisiert.
3.4 Eine Weitergabe von Tickets ist zulässig.
3.5 Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist ausdrücklich
untersagt. Bei Verstößen kann der Veranstalter das Ticket sperren und den Zutritt
verweigern.
3.6. Das Ticket gilt ausschließlich für das Open Air „Electric Garden Festival“.
Aftershow-Partys sind separate Veranstaltungen und können nur mit einem eigenen,
zusätzlichen Ticket besucht werden.
4. Einlass & Zutritt
4.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist ausschließlich mit einem gültigen Ticket
gestattet.
4.2 Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Einlass einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitzuführen und auf Verlangen
vorzuzeigen.
4.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern, insbesondere
wenn:
• Zweifel an der Echtheit des Tickets bestehen
• der Besucher unter starkem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
• der Besucher ein Sicherheitsrisiko darstellt
• gegen diese AGB verstoßen wird
4.4 Das Festival wird als One-Way-Veranstaltung durchgeführt. Das bedeutet:
Nach Verlassen des Geländes verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein erneuter Zutritt ist
nicht möglich.
5. Altersregelung
5.1 Der Zutritt zum Festival ist ausschließlich Personen ab einem Mindestalter von 16
Jahren gestattet.
5.2 Für alle minderjährigen Besucher gelten die Bestimmungen des
Jugendschutzgesetzes.
5.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Alterskontrollen durchzuführen. Besucher ohne gültigen
Altersnachweis können vom Einlass ausgeschlossen werden.
5.4 Der Veranstalter kann geeignete Maßnahmen (z. B. Armbandsysteme) einsetzen, um
die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sicherzustellen.
6. Sicherheitskontrollen
6.1 Zum Schutz aller Besucher finden beim Einlass Sicherheitskontrollen statt. Diese
umfassen insbesondere:
• Taschenkontrollen
• Sichtkontrollen
• Personenkontrollen
6.2 Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich jeder Besucher mit diesen Kontrollen
einverstanden.
6.3 Besucher, die sich den Kontrollen verweigern, wird der Zutritt zum Gelände verweigert.
7. Verbotene Gegenstände & Verhalten
7.1 Das Mitbringen folgender Gegenstände ist ausdrücklich untersagt:
• Glasflaschen sowie jegliche eigene Getränke
• Betäubungsmittel jeglicher Art (ausgenommen gesetzlich erlaubter Alkohol)
• Waffen, Messer sowie spitze oder gefährliche Gegenstände
• sonstige Gegenstände, die die Sicherheit anderer Besucher gefährden können
7.2 Der Veranstalter bzw. das Sicherheitspersonal ist berechtigt, verbotene Gegenstände
einzuziehen oder deren Mitnahme zu untersagen.
7.3 Verstöße gegen diese Regelungen können zum sofortigen Ausschluss von der
Veranstaltung führen.
7.4 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt ein respektvolles und friedliches
Miteinander.
Insbesondere untersagt sind:
• Gewaltanwendung oder aggressive Verhaltensweisen
• Diskriminierung, Rassismus oder Mobbing
• sexuelle Belästigung oder sonstige Übergriffe
7.5 Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei Verstößen unverzüglich vom Gelände
zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
8. Gastronomie & Verpflegung
8.1 Die Versorgung mit Speisen und Getränken erfolgt ausschließlich durch den
Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Anbieter.
8.2 Das Mitbringen eigener Getränke und Speisen ist nicht gestattet.
8.3 Der Veranstalter betreibt ein Verzehrsystem über Verzehrkarten, die beim Einlass
erworben werden können.
8.4 Die Bezahlung erfolgt bar oder per Kartenzahlung, sofern angeboten.
9. Foto- & Videoaufnahmen
9.1 Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter sowie durch beauftragte
Dritte Foto- und Videoaufnahmen erstellt.
9.2 Diese Aufnahmen können für Zwecke der Berichterstattung, Dokumentation sowie
Werbung und Marketing (insbesondere Social Media, Website, Printmedien) verwendet
werden.
9.3 Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich jeder Besucher damit
einverstanden, dass er möglicherweise auf solchen Aufnahmen abgebildet wird und diese
unentgeltlich genutzt werden dürfen.
10. Programmänderungen
10.1 Der Veranstalter behält sich vor, das Programm, insbesondere das Line-up, aus
organisatorischen oder technischen Gründen zu ändern.
10.2 Ein Anspruch auf das Erscheinen bestimmter Künstler oder Programmpunkte besteht
nicht.
10.3 Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe oder Rückerstattung von
Tickets.
11. Wetter & Durchführung
11.1 Das Electric Garden Festival ist eine Open-Air-Veranstaltung und findet grundsätzlich
bei jeder Witterung statt.
11.2 Eine Absage oder Unterbrechung erfolgt ausschließlich bei:
• extremen Wetterbedingungen (z. B. Sturm, Unwetter)
• sicherheitsrelevanten Umständen
• unbespielbarem Gelände (z. B. durch starke Regenfälle)
11.3 Wetterbedingte Einschränkungen (z. B. Regen, Kälte, Bewölkung) stellen keinen
Grund für eine Rückerstattung dar.
12. Rückerstattung, Abbruch & Verlegung
12.1 Wird das Festival vor Beginn abgesagt, besteht ein Anspruch auf:
• Gültigkeit des Tickets für das Folgejahr
oder
• Rückerstattung des Ticketpreises
12.2 Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behalten die Tickets
ihre Gültigkeit.
12.3 Besucher, die den Ersatztermin nicht wahrnehmen können, haben Anspruch auf
Rückerstattung.
12.4 Wird die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Wetter)
abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
13. Haftung
13.1 Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
13.2 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten beruhen.
13.3 Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine
wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
13.4 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für:
• verlorene oder gestohlene Gegenstände
• Schäden durch Dritte
• Schäden infolge höherer Gewalt
13.5 Auf angrenzende, nicht freigegebene Bereiche (insbesondere Gewässer oder
abgesperrte Flächen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Das Betreten dieser Bereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters ist
ausgeschlossen.
14. Hausrecht
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus.
Er ist berechtigt:
• den Zutritt zu verweigern
• Besucher vom Gelände zu verweisen
• bei Verstößen geeignete Maßnahmen zu ergreifen
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
15. Lautstärke & Gesundheit
15.1 Auf dem Veranstaltungsgelände kann es zu erheblichen Lärmbelastungen kommen.
15.2 Besucher sind selbst dafür verantwortlich, geeignete Schutzmaßnahmen (z. B.
Gehörschutz) zu treffen.
15.3 Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Schäden, die durch die Lautstärke
entstehen, sofern keine Pflichtverletzung vorliegt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.3 Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies aus
rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Hausordnung - Electric Garden Festival
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Hausordnung gilt für das gesamte Veranstaltungsgelände des Electric Garden
Festivals.
1.2 Mit Betreten des Geländes erkennen alle Besucher, Mitarbeiter und sonstige Personen
diese Hausordnung an.
2. Öffnungszeiten
2.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur während der offiziell angegebenen
Öffnungszeiten gestattet.
Einlass ab 12:00 Uhr - 22:00 Uhr.
2.2 Das erneute Einlassrecht erlischt beim Verlassen des Geländes. Ein erneuter Einlass
ist nur durch Bezahlung eines neuen Eintrittpreises möglich, sofern noch Tagestickets
vorhanden sein sollten.
3. Zutritt und Altersbeschränkung
3.1 Der Zutritt ist nur mit einem gültigen Ticket oder einer entsprechenden Akkreditierung
erlaubt.
3.2 Der Zutritt ist Personen unter 16 Jahren nicht gestattet. Ein amtlicher Lichtbildausweis
ist beim Einlass vorzulegen.
3.3 Stark alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen kann der Zutritt
verweigert werden.
4. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände
4.1 Besucher haben sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitern,
Künstlern und Sicherheitskräften zu verhalten.
4.2 Das Werfen von Gegenständen, Klettern auf Bühnen, Absperrungen oder sonstigen
Einrichtungen ist verboten.
4.3 Jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung, Belästigung oder respektlosem Verhalten
wird nicht toleriert und führt zum sofortigen Verweis vom Gelände.
5. Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen folgender Gegenstände ist untersagt:
* Waffen, Messer und gefährliche Gegenstände
* Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Fackeln oder Rauchbomben
* Drogen und illegale Substanzen
* Glasflaschen, Dosen oder andere zerbrechliche Behälter
* Professionelle Foto-, Film- und Tonaufnahmeequipment ohne Genehmigung
* Große Rucksäcke oder Taschen
* Tiere aller Art
* Laserpointer
Hinweis: Bei Verstößen gegen diese Regelung können die Gegenstände konfisziert
werden, und der Besucher wird ggf. vom Gelände verwiesen.
6. Sicherheitskontrollen
6.1 Beim Betreten des Geländes erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch das
Ordnungspersonal. Besucher erklären sich damit einverstanden, dass ihre Taschen
durchsucht werden und Körperkontrollen durchgeführt werden können.
6.2 Besuchern, die sich der Kontrolle verweigern, wird der Zutritt untersagt.
7. Alkohol und Drogen
7.1 Der Konsum von Drogen ist auf dem Veranstaltungsgelände strengstens verboten und
wird zur Anzeige gebracht.
7.2 Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen ab 18 Jahren ausgeschenkt werden.
Es kann eine Alterskontrolle verlangt werden.
Genauere Regelungen für Minderjährige Personen ab 16 Jahren, kann den
Jugendschutzinformationen entnommen werden.
7.3 Das Mitbringen eigener alkoholischer Getränke ist untersagt.
8. Haftung
8.1 Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
8.2 Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch
Eigenverschulden, Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
8.3 Für verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine
Haftung.
9. Müll und Umwelt
9.1 Besucher sind verpflichtet, Müll in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
9.2 Das Betreten von nicht freigegebenen Bereichen (z. B. Bühnen, Technikzonen oder
Gewässer) ist strengstens untersagt.
10. Ton- und Bildaufnahmen
10.1 Es ist nicht gestattet, professionelle Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen ohne
schriftliche Genehmigung des Veranstalters zu machen.
10.2 Besucher erklären sich damit einverstanden, dass sie auf Fotos oder Videos, die im
Rahmen der Veranstaltung aufgenommen werden, zu sehen sein können. Diese
Aufnahmen dürfen vom Veranstalter für Werbezwecke genutzt werden.
11. Notfälle und Sicherheit
11.1 Im Falle eines Notfalls sind die Anweisungen des Ordnungspersonals, der
Sicherheitskräfte oder der Rettungskräfte unbedingt zu befolgen.
11.2 Rettungswege, Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit freizuhalten.
12. Sanktionen bei Verstößen
12.1 Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor,
Personen vom Gelände zu verweisen.
12.2 In schwerwiegenden Fällen (z. B. Gewalt, Drogenkonsum, Zerstörung) erfolgt eine
Anzeige bei der Polizei.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Hausordnung können durch den Veranstalter
jederzeit vorgenommen werden.
13.2 Diese Hausordnung hängt am Eingangsbereich der Veranstaltung aus.
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